Bauherren Schutzbund kündigen: So geht’s richtig
Der Bauherren Schutzbund e.V. (BSB) ist eine Vereinigung, die sich für die Interessen von Bauherren und Hausbesitzern einsetzt. Wer jedoch seine Mitgliedschaft kündigen möchte, weil er beispielsweise sein Haus verkauft hat oder aus anderen Gründen nicht mehr Mitglied sein möchte, muss einige Dinge beachten. In diesem Artikel erklären wir, wie man die Mitgliedschaft beim Bauherren Schutzbund kündigen kann.
1. Kündigungsfrist beachten
Bevor man die Mitgliedschaft beim Bauherren Schutzbund kündigt, sollte man sich über die Kündigungsfrist informieren. Laut Satzung des Vereins ist eine Kündigung jederzeit möglich, jedoch muss sie spätestens einen Monat vor Ende des Geschäftsjahres schriftlich beim Vorstand eingehen. Das Geschäftsjahr des Bauherren Schutzbundes geht vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres.
2. Kündigungsform und -adresse
Die Kündigung beim Bauherren Schutzbund muss schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Versand und den Empfang zu haben. Die Kündigung sollte an folgende Adresse geschickt werden:
Bauherren Schutzbund e.V.
Herborner Straße 63
35614 Aßlar
3. Inhalte des Kündigungsschreibens
Das Kündigungsschreiben sollte folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des Mitglieds
- Vertragsnummer
- Kündigungszeitpunkt
Optional kann man auch Gründe für die Kündigung angeben. Das ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
4. Alternativen zur schriftlichen Kündigung
Wer die Mitgliedschaft beim Bauherren Schutzbund nicht schriftlich kündigen möchte, kann auch eine E-Mail an die Geschäftsstelle des Vereins senden. Auch hierbei sollte man darauf achten, dass man alle relevanten Informationen angibt und eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung anfordert.
Fazit
Die Kündigung der Mitgliedschaft beim Bauherren Schutzbund ist grundsätzlich einfach, wenn man die Kündigungsfrist und die Formvorschriften beachtet. Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Versand und den Empfang zu haben. Alternativ kann man auch eine E-Mail an die Geschäftsstelle des Vereins senden.